AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen von Catering Gastein erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch Catering Gastein.
2. Angebot & Vertragsabschluss
Angebote von Catering Gastein erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Catering Gastein vom Kunden bestellte Waren und Leistungen von Dritten geliefert erhält.
Mündliche Auskünfte und Zusagen oder Angaben in Preislisten, Anzeigen, Internet-Seiten und Werbeaussendungen, gleich welcher Art, sind freibleibend und stellen keine Zusicherung oder Realisierungsgarantie, welcher Art immer, dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kursaal Gastronomie behält sich die jederzeitige Änderung der in ihren Preislisten und sonstigen Werbeunterlagen enthaltenen Angaben ausdrücklich vor.
3. Rücktrittsrecht
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen und Catering Gastein nachweislich zugekommen sein.
Sofern ein Kunde zurück tritt hat dieser - je nach Stornierungsdatum - lediglich die für die Auftragsdurchführung nachweislich aufgewendeten Kosten zu ersetzen:
• innerhalb von 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Auftragssumme
• innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Auftragssumme
• innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
4. Lieferzeit, Durchführung
Die vom Kunden mit Catering Gastein vereinbarten Veranstaltungs-/Lieferzeiten sind von dieser grundsätzlich einzuhalten.
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, von Catering Gastein nicht zu vertretender Umstände ist Catering Gastein berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen, sofern Anlass und Art der vereinbarten Veranstaltung diese Nachholung zulassen. Beide Parteien können jedoch vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn das eintretende Ereignis zu einer unangemessenen Lieferverzögerung (Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung) führt.
Die genaue Anzahl der Teilnehmer an der Veranstaltung müssen vom Kunden bis spätestens 4 Werktage vor Durchführung der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Korrekturen nach unten sind nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Catering Gastein hat das Recht auf Rechnungslegung anhand dieser vereinbarten Teilnehmerzahl. Spätere Senkung der Teilnehmerzahl durch den Kunden kann nicht mehr geltend gemacht werden.
5. Preise
Die vereinbarten Preise der Catering Gastein sind Nettopreise zuzüglich der jeweils zum Rechnungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer und allfälliger sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben. Sie basieren auf dem zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Kalkulationsstand.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbare, bis zum Veranstaltungszeitpunkt jedoch eintretende Kostenänderungen führen zur Berücksichtigung bei Rechnungslegung und können nicht unter Hinweis auf Auftragsdaten beeinsprucht werden.
Vereinbarte Preise gelten für die jeweils klar festgelegte Vertragsdauer. Sollten Veranstaltungen über diese festgelegte Vertragsdauer hinausgehen, hat Catering Gastein das Recht anfallende Kosten (z.B. Personal, längere Arbeitszeiten) den Kunden in Rechnung zu stellen.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von Catering Gastein sind, soweit nicht Bankabbuchung vereinbart wurde, prompt, ohne Skonti oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Geleistete Anzahlungen werden bei Rechnungserstellung berücksichtigt. Geldüberweisungen gelten erst mit dem Einlangen auf einem Bankkonto der Kursaal Gastronomie als erfolgt.
Bei Auftragserteilung durch den Kunden an Catering Gastein kann eine Anzahlung von bis zu 50% (fünfzig Prozent) der Auftragssumme inkl. anfallender Steuern eingefordert werden. Langt diese Anzahlung nicht bis längstens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bei Catering Gastein ein, so kann der Vertrag storniert werden.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechnet Catering Gastein Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat.
Die Rechnungslegung durch Catering Gastein kann ausnahmslos nur gegenüber demjenigen erfolgen, der Catering Gastein den Auftrag erteilt und den Catering Gastein als Kunden akzeptiert hat. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Catering Gastein ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen Catering Gastein an Dritte ist für den Kunden ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
Reklamationen, insbesondere über Speisen sind am Veranstaltungstag dem Organisationsleiter von Catering Gastein oder deren Geschäftsleitung mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeit nicht mehr akzeptiert werden.
Catering Gastein übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gerätschaften.
8. Datenschutz
Catering Gastein wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bekannt gewordenen, personenbezogenen und sonstigen Daten, insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder zu Werbezwecken die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BGBl. 1999/165) beachten.
Der Kunde stimmt der Aufnahme seiner Adressdaten in die Catering Gastein-Kundendatei ausdrücklich zu und erklärt, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen einverstanden zu sein.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Parteien ist der Ort der jeweiligen auftragsgegenständlichen Veranstaltung.
Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Bad Hofgastein/ St. Johann-Pongau. Es gilt österreichisches Recht.
10. Sonstiges
Änderungen der Rechtsform oder Anschrift des Kunden sind Catering Gastein unverzüglich bekannt zu geben. Widrigenfalls gelten sämtliche Erklärungen von Catering Gastein, die dem Kunden unter der von ihm zuletzt bekannt gegebenen Bezeichnung und/oder an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt werden, als dem Kunden rechtswirksam zugegangen.
Bad Hofgastein, 01. Juli 2018.